Vollmacht für die EigentümerversammlungWenn Sie nicht selbst an der Eigentümerversammlung Ihrer WEG teilnehmen können oder möchte, haben Sie die Möglichkeit, einen Bevollmächtigten mit der Teilnahme an der Versammlung zu betrauen oder die Verwaltung mit der Abstimmung in Ihrem Sinne zu einzelnen Punkten zu beauftragen. Bitte nutzen Sie hierzu unbedingt dieses Formular.
240418_Vollmacht_Eigentümerversammlung.p[...] PDF-Dokument [391.0 KB]